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Für wen ist der Kurs geeignet, und wie lange dauert diese?

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In Deutschland müssen verschiedene Personengruppen einen Kurs zur Sachkunde von Leichtflüssigkeitsabscheidern absolvieren, um die ordnungsgemäße Installation, Wartung und Prüfung dieser Anlagen sicherzustellen. Leichtflüssigkeitsabscheider sind Systeme, die dazu dienen, wassergefährdende Stoffe wie Öle und Benzine aus dem Abwasser zu trennen, bevor dieses in die Kanalisation gelangt. Hier sind die Hauptgruppen, die einen solchen Kurs absolvieren müssen:

1. Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern

  • Verantwortliche Personen: Personen, die für den Betrieb und die Überwachung der Abscheideranlagen verantwortlich sind, müssen sachkundig sein, um sicherzustellen, dass die Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und die Umwelt nicht gefährden.
  • Pflichten: Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig Kontrollen und Wartungen durchzuführen, die nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen.

2. Fachbetriebe

  • Installateure und Wartungsunternehmen: Firmen, die sich auf die Installation, Wartung und Instandhaltung von Leichtflüssigkeitsabscheidern spezialisiert haben, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sachkundig sind.
  • Vorgaben nach DIN 1999-100: Die DIN 1999-100 regelt die Anforderungen an Fachbetriebe, die Leichtflüssigkeitsabscheider installieren und warten. Mitarbeiter dieser Betriebe müssen entsprechende Schulungen absolvieren.

3. Prüf- und Überwachungsorganisationen

  • Sachverständige: Personen, die mit der Prüfung und Überwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern beauftragt sind, wie zum Beispiel Sachverständige von Überwachungsorganisationen oder Umweltämtern, müssen eine entsprechende Sachkundeschulung nachweisen.
  • Prüfung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG fordert regelmäßige Prüfungen von Abscheideranlagen durch sachkundige Personen, um die Einhaltung der Umweltauflagen zu gewährleisten.

4. Planer und Ingenieure

  • Planungsbüros: Ingenieure und Planer, die Leichtflüssigkeitsabscheider konzipieren und planen, sollten ebenfalls über die notwendige Sachkunde verfügen, um sicherzustellen, dass die Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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